AfD fordert Fairness: Verwaltungsgericht wird nach OB Wingenfelds Untätigkeit eingeschaltet

AfD fordert Fairness: Verwaltungsgericht wird nach OB Wingenfelds Untätigkeit eingeschaltet

Liebe Mitbürger,

bereits vor einigen Tagen berichteten wir über das untragbare Verhalten von Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld (CDU) während der letzten Stadtverordnetenversammlung.

Unsere Fraktion wirft dem Oberbürgermeister vor, gegen seine Amtspflichten, insbesondere die der politischen Neutralität und Sachlichkeit, verstoßen zu haben. In der besagten Sitzung hatte OB Wingenfeld die Arbeit der AfD-Fraktion öffentlich negativ bewertet und zu einer parteiübergreifenden Zusammenarbeit gegen die AfD aufgerufen. Zudem unterstellte er einem unserer Fraktionsmitglieder eine angebliche Missachtung der Menschenwürde.

Derlei – obendrein völlig unzutreffende – Behauptungen und Appelle stehen einem Oberbürgermeister als oberstem Repräsentanten der Verwaltung nicht zu. Die AfD-Fraktion wird einen solch eklatanten Verstoß gegen die Amtspflichten des OB nicht hinnehmen. Wir forderten daher von Herrn Dr. Wingenfeld ein Einräumen seiner Entgleisungen und versuchten die Angelegenheit ansonsten über ein Dialogangebot unsererseits auf kleiner Flamme zu bereinigen.

Leider stießen wir mit unseren Bemühungen bei Oberbürgermeister Wingenfeld auf taube Ohren. Nachdem unser Aufruf zu einem Dialog für einen respektvollen Umgang unbeantwortet verhallt ist und Herr Dr. Wingenfeld bis heute eisern schweigt, bleibt uns leider keine andere Wahl mehr, als nun das Verwaltungsgericht einzuschalten.

Lesen Sie nachfolgend dazu unsere heutige
+++ Pressemitteilung +++

Fulda (30.12.23). Die AfD-Fraktion in der Stadt Fulda sieht sich einer andauernden Ungleichbehandlung durch den Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld ausgesetzt. Trotz unseres Versuchs, einen Dialog über die Wahrung politischer Neutralität und Fairness in der Stadtverordnetenversammlung zu initiieren, sind unsere Bemühungen leider auf taube Ohren gestoßen. Angesichts dieser unhaltbaren Situation sehen wir uns nun gezwungen, das Verwaltungsgericht einzuschalten.

Diese Maßnahme ist ein direktes Resultat des fortgesetzten Fehlverhaltens des Oberbürgermeisters, wie zuletzt in der Haushaltssitzung der Stadtverordnetenversammlung geschehen. Sein Verhalten dort war gegenüber unserer Fraktion geprägt von Herabwürdigung und politischer Voreingenommenheit. Dies stellt eine eklatante Missachtung der Grundwerte politischer Fairness und Gleichbehandlung dar.

Das Verhalten des Oberbürgermeisters untergräbt nicht nur das Vertrauen in die politische Führung der Stadt, sondern gefährdet auch das demokratische Miteinander in der Stadtverordnetenversammlung. Unser Aufruf nach einem Dialog für einen respektvollen und gerechten Umgang wurde ignoriert, was uns keine andere Wahl lässt, als jetzt rechtliche Schritte zu ergreifen.

Durch das Einschalten des Verwaltungsgerichts beabsichtigen wir, unsere demokratischen Rechte zu verteidigen und für eine politische Kultur in Fulda einzutreten, die allen Fraktionen gleiche Chancen und eine faire Behandlung garantiert. Die AfD-Fraktion steht für Transparenz und Gerechtigkeit und wird sich auch weiterhin mit aller Kraft für die Interessen der Wähler sowie die Bewahrung demokratischer Prinzipien für alle Bürger unserer Stadt einsetzen.

Wir rufen die Öffentlichkeit dazu auf, sich ein Bild von der aktuellen Situation zu machen und unsere Bemühungen für eine gerechtere politische Landschaft in Fulda zu unterstützen.

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