Deutschland sieht sich einer migrationspolitischen Katastrophe ausgesetzt, die jene von 2015 bei weitem übersteigt. Der sich stetig erhöhende Druck, immer mehr Migranten aufnehmen zu müssen, hat die Kapazitätsgrenzen vieler Kommunen im Landkreis Fulda längst erschöpft. Stadt und Gemeinden sind gezwungen, Asylbewerber aufzunehmen, ohne angemessen planen oder verteilen zu können. Diese Praxis ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch realitätsfern und widerspricht den Bedürfnissen sowie den verfügbaren Kapazitäten.
In diesem Zusammenhang fordert die AfD-Fraktion im Kreistag die aktuelle Asylpolitik und die nicht vorhandene Zuweisungspraxis des Bundeslandes Hessen zu prüfen und, falls begründet, rechtliche Schritte mittels Klage einzuleiten. Die aktuelle Zuweisung von oben verstößt möglicherweise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die rechtliche Grundlage für eine Normenkontrollklage gegen die landesrechtlichen Zuweisungsvorschriften liegen vor. Maßnahmen, die in die Rechte der Gemeinden eingreifen, müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um das verfolgte Ziel zu erreichen. Im konkreten Fall könnte die willkürliche Zuweisung von Migranten aufgrund fehlender Kapazitäten zur Unterbringung unangemessen sein.
Die Akzeptanz der Migrationspolitik innerhalb der Bevölkerung tendiert gegen Null. Außerdem sind die Mitarbeiter der zuständigen Behörden an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angelangt – zu sehen an den vielen Krankenfällen. Eine ausgewogene, realitätsgerechte Migrationspolitik auf Bundes- und EU-Ebene ist die Grundvoraussetzung für die Wahrung des sozialen Friedens. Hierbei muss auch den Bedürfnissen und Kapazitäten der Kommunen Rechnung getragen und gleichzeitig den rechtlichen Normen entsprochen werden. Die AfD-Fraktion setzt sich für eine migrationspolitische Kurskorrektur um 180 Grad ein. Alles andere steuert unser Land in den Abgrund!