⚖️ Die Bundesgeschäftsstelle der AfD hat eine Kanzlei beauftragt, Einspruch gegen die Wahl einzulegen – und ich schließe mich dem Einspruch an und unterstütze diesen Schritt voll & ganz.
🚨 Warum? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bei der Aufstellung ihrer Landeslisten ein nach unserer Meinung nach verfassungswidriges „Reißverschlusssystem“ genutzt: Ungerade Plätze waren ausschließlich Frauen vorbehalten. Das Ergebnis? 73 von 85 grünen Abgeordneten könnten unrechtmäßig im Bundestag sitzen.
📜 Das verstößt nach unserem Dafürhalten klar gegen das Bundeswahlgesetz (§ 21 Abs. 3 S. 1), das jedem stimmberechtigten Teilnehmer gleiches Vorschlagsrecht zusichert, und gegen den Grundsatz der formalen Gleichheit des Wahlrechts (BVerfGE 85, 264 [315]). Diese Quotenregelung diskriminiert und untergräbt die demokratische Legitimation der Wahl.
⚖️ Der Einspruch durch die Kanzlei beim Bundestag ist der erste Schritt, um das zu korrigieren – gefolgt von einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, falls nötig.
🛡 Ich stehe für faire Wahlen und eine starke Verfassung. Wir verteidigen die Demokratie.