Grüne Falschbehauptung unter Androhung von 250.000 Euro Strafe untersagt!

Grüne Falschbehauptung unter Androhung von 250.000 Euro Strafe untersagt!

Wussten Sie eigentlich, dass …
… die Grünen in Fulda wegen Verunglimpfung der AfD verurteilt wurden?

Die Grünen vom Kreisverband Fulda in Gestalt ihres Vorstandssprechers Knut Heiland wissen nicht, wann man es besser gut sein lässt. Das musste ihnen erst das Landgericht Fulda erläutern, das ihnen klar untersagte, ihre Hirngespinste weiter in den öffentlichen Raum zu stellen. Was war konkret vorgefallen?

Die Grünen Fulda verbreiteten steif und fest, dass auf der AfD Kreismitgliederversammlung ein Spendentopf aufgestellt worden sei, um das Projekt “Fulda stellt sich quer” zu “vernichten”. Man solle für den Verein spenden, damit man dies verhindern könne.

Mit diesem linken Projekt verbindet uns zwar mal so überhaupt gar nichts, aber dass wir auf unseren Kreismitgliederversammlungen dafür trommeln würden, es mit finanziellen Mitteln zur Strecke zu bringen, ist eine dreiste Lüge, um uns zu verunglimpfen und wohl auch um die Spendenbereitschaft für diesen Verein zu steigern. Besser wurde es auch nicht dadurch, dass die Grünen diese freche Behauptung über Wochen auf ihrer Webseite stehen ließen und FSSQ zum Opfer der AfD hochstilisierten. Wir waren ziemlich verwundert darüber, wie die Truppe um Herrn Heiland auf dieses Märchen kam. Ein formloses Schreiben unseres AfD-Kreisverbandes blieb seitens der Grünen unbeantwortet und reaktionslos.

Wir versuchten natürlich, eine gütliche Einigung herbeizuführen, indem dieses falsche Zitat von der Webseite verschwindet und Herr Heiland die fabulierte Äußerung unterlässt. Doch darauf ging man seitens der Grünen nicht ein. Den Nachweis, dass ein solcher Spendentopf auf unserer Versammlung tatsächlich zu finden sei, blieb er bis heute schuldig. So landete der Fall bereits 2021 vor Gericht und inzwischen steht auch das Urteil fest.

Dem Grünen Kreisverband Fulda wird untersagt, ihre falsche Behauptung weiter zu verbreiten. Der Beklagte wird außerdem verurteilt, dem Kläger die vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 1.600,78 Euro nebst Zinsen zu erstatten. Im Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannte Verpflichtung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro, oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall von bis zu zwei Jahren – zu vollziehen an dem vertretungsberechtigten Vorstandssprecher Knut Heiland – angedroht.

Wir hofften eigentlich, dass es die Grünen nun endlich verstanden haben. Jedoch haben diese zwischenzeitlich Berufung gegen das Urteil eingelegt. Offenbar hält man es dort für eine tolle Idee, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen. Aber sei es drum. Die Grünen haben ja des Öfteren super „tolle“ Ideen. Was dabei am Ende herauskommt, müssen wir alle leider jeden Tag erleben.

Erfahren Sie nächste Woche wieder neue Kuriositäten aus und über die Barockstadt-Politik; immer sonntags um 9:00 Uhr „Aufgewacht“ mit der AfD Fulda.

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