2022 ereigneten sich vier Tankstellen-Raubüberfälle in Eiterfeld/Arzell, Vacha, Gedern und Immelborn durch jene, die uns einst mit „wertvoller als Gold“ angepriesen wurden. Mit durchgeladener Waffe forderten sie die Tageseinnahmen, kamen so insgesamt auf 4.400 Euro Beute. Bis heute sind zwei Mitarbeiterinnen traumatisiert, haben Angst in der Dunkelheit, Schlafstörungen und können keine Spätschichten mehr absolvieren. Nun ging mit Spannung das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Fulda zu Ende. Das Urteil lautet auf zwei Jahre Freiheitsstrafe – auf Bewährung – für die damals mutmaßlich 21- und 22-Jährigen.
Richter Joachim Becker verurteilte die Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht, da sie bei der Tat als Heranwachsende galten. Der ältere Angeklagte, der aus Aleppo stammt, gab überraschend an, dass sein in den Papieren angegebenes Alter falsch sei und er tatsächlich ein Jahr jünger wäre. Na sowas. Was für ein Zufall angesichts des zu ermittelnden Strafmaßes! Die plötzliche Verjüngung wurde vom Gericht im Anschluss auch noch zugunsten des Angeklagten gewertet!
Die Logik dahinter ist nicht so ohne weiteres verständlich. Warum erhält der Syrer keine Strafe wegen eines offensichtlich gefälschten Passes? Das sollte man sich einmal mit einem Führerschein, Impfpass oder einem anderen offiziellen Nachweis erlauben! Für den vorsitzenden Richter war es dagegen allem Anschein nach nur ein Kavaliersdelikt. Die Verteidiger plädierten für eine Bewährungsstrafe, während die Staatsanwaltschaft härtere Strafen gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wer als „Schutzsuchender“ wie der Syrer, der nie eine Schule besucht hat, oder sein Komplize über unsere Grenze kommt und straffällig wird, hat die Konsequenzen zu tragen. Im aktuellen Fall kommen nicht nur vier Tankstellen-Raubüberfälle mit teils bis heute traumatisierten Mitarbeitern zum Tragen sowie eine Beute von 4.400 Euro, sondern auch noch eine sicher nicht legal erworbene Schreckschusspistole, ebenso wie ein gefälschtes Ausweisdokument. Dass es der Richter in bester Kuscheljustiz-Manier (die Angeklagten erzählten rührselige Fluchtgeschichten) unterließ, den beiden Asylbewerbern zu vermitteln, dass der Rechtsstaat in Deutschland durchaus wehrhaft und handlungsfähig gegen solche Existenzen ist, ist mehr als bedauerlich.
Beide Männer sollten postwendend abgeschoben werden. Wer sein Gastrecht missbraucht, andere überfällt und ausraubt, hat in Fulda, sowie in ganz Deutschland nichts mehr zu suchen! Deshalb AfD!
Herzlichst,
Ihr Pierre Lamely
Stellv. Landesvorsitzender
Kreisvorsitzender der AfD Fulda
Fraktionsvorsitzender SVV und KTF Fulda