Fulda (14.07.23) Für Montag haben die Kreistagsfraktionen von CDU und FDP einen Antrag zur „Versorgung und Unterbringungen von Flüchtlingen“ auf die Tagesordnung gesetzt. Für die AfD geht der CDU/FDP-Antrag an der Realität vorbei und ist nicht weitreichend genug. Die Fraktion hat daher einen Änderungsantrag eingereicht, der den Grundantrag um 10 Punkte änderen und ergänzen soll.
„Offensichtlich haben CDU und FDP im Vorfeld der Landtagswahl ein neues Thema für sich entdeckt und wollen nun im Zuge unserer hohen Umfragewerte „AfD-Töne“ verbreiten. Nach der Wahl wird aber bei diesen Parteien alles weiterlaufen wie bisher. Eine echte migrationspolitische 180-Grad-Wende gibt es nämlich nur mit der AfD. Mit unserem 10-Punkte-Plan, den wir über einen Änderungsantrag in den Fuldaer Kreistag einbringen, zeigen wir, wie man die Migrationswende wirklich einläutet.“ sagt Pierre Lamely (AfD).
„Die durch Angela Merkel begonnene „Willkommenspolitik“ der offenen Grenzen ist gescheitert. Die damit importierten Probleme (Wohnungsmangel, soziale Spannungen, Kriminalität, finanzielle Belastungen, usw.) sind auf Dauer nicht zu bewältigen. Es genügt daher nicht – wie im Grundantrag von CDU & FDP beantragt – eine bessere Ordnung der Migrationsströme zu fordern, sondern es braucht eine Umkehr der Migrationsströme. Hierzu sind Fehlkonstruktionen und Schlupflöcher im Asylsystem zu beheben und eine sofortige migrationspolitische 180°-Wende einzuleiten.“ sagt Pierre Lamely (AfD).
Der im Änderungsantrag dargestellte 10-Punkte-Plan der AfD wie folgt:
1. Während das Ziel von CDU & FDP darin besteht, illegale Migration zu reduzieren, fordern wir, dass illegale Migration vollkommen unterbunden werden muss. Illegal ist Illegal!
Außerdem soll der Grundantrag ergänzt werden um die folgenden Punkte:
2. Beantragung von Asyl und Eröffnung des Antragsverfahrens nur bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit.
3. Strenge Bestrafung von Falschangaben im Asylverfahren.
4. Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsstaaten.
5. Bekämpfung des Missbrauchs legal erteilter Visa zum Zweck der Asylantragstellung.
6. Verlust des Schutzstatus nach Reisen von Asylberechtigten in ihr Herkunftsland. Wer sein „Verfolgerland“ besucht hat, ist beim Versuch der Wiedereinreise an der deutschen Grenze zurückzuweisen.
7. Ablehnung jeglichen Familiennachzuges für Flüchtlinge.
8. Abschaffung des „Spurwechsels“ abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber. Keine Belohnung für illegale Einreise und Verweigerung der Ausreise.
9. Die Schaffung eines Veto-Rechts bei der Zuteilung für die betroffenen Kommunen.
10. „Pull“-Faktoren müssen reduziert werden, deshalb sollen Asylbewerber grundsätzlich nur noch Sach- statt Geldleistungen erhalten.