Vorwurf: Verstoß gegen Neutralitätspflicht
Berlin/Fulda/Eiterfeld, 6. Juni 2025 – Die AfD-Bundestagsabgeordneten Pierre Lamely, Jan Nolte und Nicole Hess haben eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Eiterfeld, Dana Hauke (CDU), beim Landkreis Fulda eingereicht.
Selektive Einladungspraxis bei offizieller Gemeindeveranstaltung
Der Vorwurf: Bei der offiziellen 1.000-Jahr-Feier des Ortsteils Arzell am 28. März 2025 wurden gezielt nur Abgeordnete bestimmter Parteien eingeladen. Während Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU), Landrat Bernd Woide (CDU), MdB Michael Brand (CDU) sowie die Landtagsabgeordneten Stefanie Klee (CDU) und Tanja Hartdegen (SPD) als Ehrengäste geladen waren, blieben die drei AfD-Bundestagsabgeordneten aus dem AfD-Kreisverband Fulda unberücksichtigt.
Kommunikationsverweigerung verschärft den Vorwurf
Besonders kritisch bewerten die Abgeordneten das Nachverhalten der Bürgermeisterin. Trotz mehrfacher telefonischer Kontaktversuche und eines offiziellen Schreibens vom 1. April 2025 erhielt man auch nach über zwei Monaten keinerlei Reaktion oder Erklärung.
“Das Verhalten von Frau Hauke zeigt deutlich, dass sie das Problem nicht klären, sondern aussitzen möchte”, kritisiert Pierre Lamely. “Wir hätten gerne gemeinsam mit allen anderen gewählten Vertretern diesen historischen Tag für die Gemeinde gewürdigt. Stattdessen wurden wir aufgrund unserer Parteizugehörigkeit gezielt ausgeschlossen. Als das nicht funktionierte, wurde dann auch noch die Kommunikation komplett verweigert. Das ist eines demokratischen Amtsträgers unwürdig.”
Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze
Die Abgeordneten sehen in dem Verhalten einen gravierenden Verstoß gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot. Kommunale Amtsträger seien verfassungsrechtlich verpflichtet, bei amtlichen Veranstaltungen die gleichberechtigte Teilnahme politischer Repräsentanten sicherzustellen.
Demokratische Standards verteidigen
“Es geht hier um grundlegende demokratische Standards”, so Lamely weiter. “Alle gewählten Abgeordneten haben das gleiche Recht auf respektvolle Behandlung durch kommunale Amtsträger – unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Wenn eine CDU-Bürgermeisterin AfD-Abgeordnete systematisch ausschließt und dann auch noch die Kommunikation verweigert, muss die Aufsichtsbehörde einschreiten.”