Deutschland rettet sich nicht von selbst.

Unser Einsatz für eine positive Zukunft in einem besseren Deutschland kostet viel Kraft, Zeit und Geld. Ersteres leisten unsere zahlreichen Mitglieder und Funktionsträger tagtäglich in hochmotivierter, ehrenamtlicher Tätigkeit. Doch damit dieses tolle Engagement erst richtig Früchte trägt, müssen zeitgleich auch die Finanzen stimmen. Um hier nicht hinter unseren Möglichkeiten zurückzubleiben, benötigen wir Deine Hilfe:

Pack mit an, damit es weiterhin Dein Deutschland bleibt!

Wenn Du jetzt nicht aktiv wirst, bestimmen bald andere, was Du zu tun und zu lassen hast. Gib das Zepter nicht aus der Hand.

Auf Deine Spende kommt es jetzt an.

Egal wieviel – jeder Euro hilft uns, weiter erfolgreich für Dich zu kämpfen!

Unser Spendenkonto:

Empfänger: AfD Kreisverband Fulda

Bank: Sparkasse Fulda

IBAN: DE08 5305 0180 0040 0668 84

Verwendungszweck:  Spende KV Fulda
Optional:
Scanne einfach in Deiner Bank-App diesen Code für eine unkomplizierte Überweisung
Deine Spende an die AfD Fulda ermöglicht uns wichtige Aktivitäten in unserem Landkreis. Du hilfst damit, unsere Arbeit, Themen und Ziele noch bekannter zu machen.
Dafür bereits jetzt herzlichen Dank!

Spenden an die AfD lohnen sich gleich doppelt!

1. Argument:

Für jeden Euro, den Sie spenden, muss der Herr Finanzminister uns noch etwas dazugeben.

Jeder an uns gespendete Euro wird durch einen staatlichen Zuschuss (staatliche Teilfinanzierung*) um weitere 0,45 Euro aufgestockt.

2. Argument:

Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen.

Die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1.650 Euro) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet. Weitere 1.650 Euro können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge sogar. Das rechnet sich.

Ein Beispiel:

Die Kostenrechnung bei einer Spende

Eine Spende von 100 Euro “kostet” Sie so letztlich nur 50 Euro, während die AfD insgesamt sogar 145 Euro dank staatlicher Aufstockung* erhält. Gute Sache, oder?

Weiteres Beispiel:

2.000 Euro Spende

Eine Spende von 2.000 Euro bewirkt bei einer Einzelveranlagung für die ersten 1.650 Euro eine Reduktion Ihrer Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50 % von 1.650 €).

Die restlichen 350 Euro senken dann noch zusätzlich Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hier wird die weitere Steuerersparnis somit von Ihrem individuellen Steuersatz bestimmt.

Dank der staatlichen Teilfinanzierung* wird Ihre Spende für uns am Ende sogar noch auf 2.900 Euro aufgestockt. Eine echte Win-Win-Situation.

Sie möchten noch mehr Informationen?

Folgend finden Sie Antworten auf häufig im Zusammenhang mit einer Spende an die AfD gestellten Fragen.

  • Bleibt meine Spende anonym?

    Spenden bis zu 9.999 Euro pro Jahr (in Summe an alle Gliederungen der AfD) werden geheim gehalten und erscheinen in keinem Rechenschaftsbericht.

    Spenden, die sich innerhalb eines Jahres auf 10.000 Euro oder mehr summieren, müssen gesetzlich mit Nennung des Namens und der Adresse des Spenders (mit 1-2 Jahren Verzögerung) im Rechenschaftsbericht der AfD aufgeführt werden. Einzelspenden ab 50.000 Euro müssen von der AfD unverzüglich dem Bundestagspräsidenten mitgeteilt werden, der sie „zeitnah“ als Bundestagsdrucksache veröffentlichen muss.

  • Was kann die AfD Fulda mit einer Spende von 100 Euro bewirken?

    Eine ganze Menge. Zunächst stockt der Staat Ihre Spende um weitere 45 Euro auf (Dank der staatlichen Teilfinanzierung). Mit diesen 145 Euro können wir dann:

    2.000 Faltblätter drucken lassen,


    oder

    1 Kampagnenvideo bzw. Themenbeitrag auf Facebook & Instagram bewerben, sodass es von tausenden Nutzern auch tatsächlich angesehen wird,

    oder

    1 Bauzaunbanner (Wesselmann) drucken lassen,

    oder

    1 Großplakat an einer Dorfstraße im ländlichen Raum eine Woche lang buchen,
 oder
 unser BLAUTO (AfD-Wahlkampf-Mobil) 700 km durch den Landkreis fahren lassen,

    oder

    1 kleine Veranstaltung (Bürgerdialog) in einem Dorfgemeinschaftshaus durchführen.

     

    Zum Vergleich:

    Eine komplette Großveranstaltung mit Top-Rednern aus dem Bundesgebiet oder Österreich kostet ein Vielfaches. Ein ganzer Wahlkampf nochmal erhebliche Größenordnungen mehr. Aber ganz egal, wieviel Sie letztlich spenden möchten, jeder Euro ist wichtig und hilft uns dabei, unsere Aktivitäten in Stadt und Landkreis Fulda auszubauen, um künftig noch mehr Bürger mit unserer Arbeit zu erreichen und für die Ziele der AfD zu begeistern.

  • Wie kann ich meine Spende beim Finanzamt geltend machen?

    Für Zuwendungen bis 300 Euro gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, es ist hier ausreichend, einen Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen, aus dem die Überweisung der Spende hervorgeht.

    Trotzdem erhalten Sie von uns bereits ab 50 Euro eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt. Wenn Sie also eine Spendenbescheinigung von uns erhalten möchten, schreiben Sie bitte ihre Adressdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) mit in den Verwendungszweck. Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie uns mehr als 300 Euro überweisen und dies in Ihrer Steuererklärung geltend machen möchten. Auch in diesen Fällen wird ihre Spende geheim gehalten und erscheint nicht im Rechenschaftsbericht der AfD, sofern Sie nicht mehr als 9.999 Euro pro Jahr an uns spenden.

    Wir versenden Ihre Zuwendungsbescheinigung stets per Post zum ersten Quartal eines neuen Jahres für die im Vorjahr getätigte Spende bzw. Spenden.

  • Welchen Gesetze & Paragraphen regeln die steuerliche Absetzbarkeit meiner Spende?

    In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Parteispenden werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Somit sind Zuwendungen an politische Parteien Sonderausgaben und als solche in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar.

    Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. §34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

  • Kann ich aus dem Ausland spenden?

    Spenden aus dem Ausland sind nur erlaubt wenn:

    a) diese Spenden aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Bürgers der Europäischen Union oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile sich zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, unmittelbar einer Partei zufließen,

    oder

    b) es sich um eine Spende eines Ausländers von nicht mehr als 1.000 Euro handelt.

    Diese Regelungen ergeben sich aus § 25 Abs. 2 Nr. 3 Parteiengesetz.

  • Wie genau funktioniert die staatliche Teilfinanzierung bei Spenden?

    Die AfD bekommt jährlich 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) in diesem Zeitraum erhalten hat. Diese staatlich geförderte Aufstockung berücksichtigt allerdings nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person und Jahr.

    Beispielrechnung:
    Bei einer Spende von 4.000 Euro werden 3.300 Euro davon um 45% durch die staatliche Teilfinanzierung aufgestockt. Dies sind dann 4.785 Euro. Plus die restlichen 700 Euro, welche wegen Überschreitung der Kappungsgrenze nicht aufgestockt wurden, erhält die AfD schließlich eine Gesamtsumme von 5.485 Euro.

    Diese Regelungen ergeben sich aus § 18 Abs. 3 Nr. 3 Parteiengesetz.