Wahlbeobachter werden – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Wahlbeobachter werden – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Lass’ Dir Deine Wahl nicht klauen:

  • Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann Zutritt zum Wahlraum. Möchten Sie bei der Auszählung dabei sein, kommen Sie unangemeldet wenige Minuten vor Schließung des Wahllokals (also kurz vor 18 Uhr).
  • Die Gewährung Ihres Anwesenheitsrechts muss so ausgestaltet sein, dass es Ihnen jederzeit möglich ist, auch tatsächlich Einblick in den Auszählvorgang zu erhalten.
  • Sie müssen sich nicht damit zufrieden geben, dass Ihnen ein Platz angeboten wird, von welchem aus Sie keine Sicht auf den Vorgang haben. Selbstverständlich dürfen Sie den Auszählvorgang aber auch nicht behindern. Verhalten Sie sich stets freundlich aber bestimmt.
  • Sie müssen sich nicht zwischendurch (etwa nach Ende des Wahlvorganges) hinausschicken lassen – die Auszählung hat ohne Unterbrechung im Anschluss an den Wahlvorgang stattzufinden!
  • Sollte der Wahlvorstand Sie als Hindernis für den Auszählvorgang betrachten, kann er Sie nicht ohne Weiteres des Raumes verweisen, da die Wahlhelfer selbst nicht das Recht besitzen, Sie wegzuschicken – dies darf nur die Polizei!
  • Nach der Auszählung gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis u.a. mit folgenden Angaben mündlich bekannt:
    1. die Zahl der Stimmberechtigten
    2. die Zahl der Wähler
    3. die Zahlen der ungültigen Stimmen
    4. die Zahlen der gültigen Stimmen
    5. die Zahlen der für die einzelnen Parteien und Bewerber abgegebenen Stimmen
  • Notieren Sie sich die Zahlen unbedingt, damit Sie diese später mit den Werten vergleichen können, die für Ihren Wahlraum veröffentlicht wurden. Fallen Ihnen dabei oder anderweitig Unregelmäßigkeiten auf, melden Sie das bitte per Mail an diese Adresse: [email protected]

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