Gericht: Verfassungsschutz darf AfD nicht beobachten – Verdächtig volksnah zu sein ist kein Grund zur Beobachtung

Gericht: Verfassungsschutz darf AfD nicht beobachten – Verdächtig volksnah zu sein ist kein Grund zur Beobachtung

5. März 2021

Liebe Bürger,

nach gestern überschlug sich die Presse, weil eingetreten ist, was man von einem instrumentalisierten Verfassungsschutz erwarten konnte: Die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag wurde vom Verfassungsschutz als Beobachtungsfall eingestuft.

Obwohl es ein gerichtliches Verbot gab, dass der VS eine solche Äußerung nicht an die Öffentlichkeit bringen durfte, um die Chancengleichheit der Parteien zu wahren, sickerte diese Information an die Medien durch.

Nun die gerichtliche Abfuhr: Das Verwaltungsgericht Köln hat dem VS verboten die AfD weiter zu beobachten.

Mich verwundert das kaum, denn zum einen steht unsere Partei fest auf dem Boden des Grundgesetzes, unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, zum anderen durfte man kaum erwarten, dass eine Regierungsbehörde, die der Verfassungsschutz ist, kompetenter arbeitet als der Rest dieses Regierungsapparates.

Diese Regierung scheint nichts auf die Reihe zu bekommen! Deshalb hat der VS auch bei der Einstufung der AfD zum Beobachtungsfall derart schlampig gearbeitet, dass bereits im Eilverfahren die weitere Beobachtung verboten wurde.

Aus gutem Grund, die AfD ist zwar verdächtig volksnah, aber eben nicht extremistisch. Unsere Mitglieder sind ganz normale, anständige Bürger, die von den Altparteien vergessen wurden, und sich nun über die AfD selbst in die Politik einbringen wollen – das ist Demokratie!

Konsequenterweise sollten nun Verfassungsschutzchef Haldenwang wie auch sein Vorgesetzter Horst Seehofer die politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten.

Auch der Rest der Merkel-Truppe ist keinen Deut kompetenter. Keine Lösungsansätze für die Probleme der Bürger, dafür aber einfallsreich, wenn es um das Abgreifen von Schmiergeldern geht, wie der Korruptionsskandal um die Maskenausschreibung bereits andeutet.

Die nächste Welle sollte daher eine Rücktrittswelle sein.

Mit dem richtigen Ergebnis der AfD bei der Kommunalwahl lässt sich ein entsprechendes Zeichen setzen, sodass Merkel, Spahn und Konsorten derart unter Druck geraten, dass Ihnen nur noch der politische Rückzug bleibt.

Gehen Sie deshalb zur Wahl und machen Sie eine Abrechnung auf dem Stimmzettel – für einen #NeuanfangFD mit der AfD!

 

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_89596328/vorwurf-des-rechtsextremismus-verfassungsschutz-darf-afd-nicht-beobachten.html

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