Klage gegen Ausgangssperre von Verwaltungsgericht abgelehnt

Klage gegen Ausgangssperre von Verwaltungsgericht abgelehnt

19. Dezember 2020

Fulda (19.12.2020) Pierre Lamely, Kreisgeschäftsführer der AfD Fulda, klagte in eigenem Namen vor dem Verwaltungsgericht Kassel gegen die Fuldaer Allgemeinverfügung. Dort lehnte man die Klage jedoch ab. Unterdessen verschärfte der Landkreis Fulda in einer Folgeverfügung nochmals die Einschränkungen.

„Dass ich die Entscheidung aus der Presse [1] erfahre und seit Einreichung der Klage kein Lebenszeichen vom Gericht erhalten habe, passt irgendwie ins aktuell zweifelhafte Gesamtbild. Ich kann verstehen, dass sich Bürger hilfslos und dieser Administration ausgeliefert fühlen. Wir arbeiten jedoch mutig an der Alternative.“, sagt Lamely.

Die AfD Fulda berät heute über einen alternativen Pandemieplan. Diesen will Pierre Lamely Anfang kommender Woche in die angesetzte Präsidiumssitzung einbringen und beschließen lassen, sodass er noch in diesem Jahr veröffentlich werden kann.

„Da mir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht vorliegt, kann ich sie hinsichtlich der Begründung nicht weiter bewerten. Ich hatte jedoch argumentiert, dass die nächtliche Ausgangssperre unlogisch ist, weil zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens ohnehin kaum jemand auf den Straßen ist und diese Zeit wohl nicht zum Infektionsgeschehen beiträgt. Die Realität, wonach die Fallzahlen seit Erlass der Ausgangssperre nicht gesunken sind [2], bestätigt diesen Gedanken.“, schließt Lamely ab.

 

Quellen:

[1] https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2020/dezember/klage-abgelehnt-afd-kreisgeschaeftsfuehrer-gegen-ausgangssperre.html

[2] https://www.facebook.com/­AfDKreisverbandFD/posts/­3693499567396828

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