Nach Flyer-Aktion: „Fulda stellt sich quer e.V.“ muss Äußerung über AfD unterlassen

Nach Flyer-Aktion: „Fulda stellt sich quer e.V.“ muss Äußerung über AfD unterlassen

20. November 2021

19.11.21 (Fulda) Am Samstag vor der vergangenen Bundestagswahl organisierte der Verein „Fulda stellt sich quer e.V.“ rund um den Infostand der AfD auf dem Fuldaer Universitätsplatz eine Flyerverteilaktion und verbreitete dabei angebliche Gründe, weshalb die AfD unwählbar sei. Die AfD wehrte sich gegen die Aktion. Nachdem der Verein auf eine außergerichtliche Kontaktaufnahme nicht einlenkte, zog dies nun einen Verhandlungstermin vor dem Landgericht Fulda am gestrigen Donnerstag nach sich. Im Rahmen dessen erklärte der Verein, die von der AfD monierte Behauptung zukünftig zu unterlassen.

In dem von „Fulda stellt sich quer e.V.“ verteilten Flyer stellte der Verein zum Beispiel unter dem Punkt „AfD ist offen völkisch, fremdenfeindlich und will zurück zum Nationalismus“ vermeintliche Rückgriffe auf das Wahlprogramm der AfD an. Allerdings existieren dort die herangezogenen Äußerungen gerade nicht. Die Aufforderung der AfD diese Thesen durch Vorlage entsprechender Programmauszüge zu belegen, konnte der Verein bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht nachkommen. Stattdessen verschanzte man sich hinter Formalitäten, bezweifelte u.a. die AfD Fulda sei nicht betroffen oder anspruchsberechtigt. Eine Glaubhaftmachung, und damit gerichtsfeste Rechtfertigung der verbreiteten Behauptung, erfolgte nicht.

„Wir lassen uns nicht von Dritten irgendwelche Positionen in den Mund legen, die wir als AfD klar ablehnen. Wir sind weder völkisch noch fremdenfeindlich, unterscheiden in unserem Programm nicht nach Hautfarbe und Herkunft. Der Verein „Fulda stellt sich quer e.V.“ überschreitet mit der Verbreitung solcher Lügen – wie schon bereits mehrfach zuvor – nicht nur den Rahmen des rechtlich zulässigen, sondern er projiziert über solche Falschbehauptung ein Feindbild auf die AfD, das er dringend notwendig zu brauchen scheint, um den eigenen Vereinszweck aufrecht erhalten zu können und Spendengelder einzusammeln. Gerade teure Gerichtsverfahren blieben dem Verein erspart, wenn sich die Vereinsführung redlich verhalten würde.“, sagt Frank Schüssler (AfD-Kreisgeschäftsführer).

„Der Verein „Fulda stellt sich quer e.V.“ ist meiner Meinung nach von einer derart blinden Wut auf die AfD getrieben, dass man dort nicht mehr zu bemerken scheint, was man für ein gefährliches Spiel betreibt, wenn eine vernünftige und legitime Partei mit solchen Lügen über ihre Positionen stigmatisiert wird. Da die AfD nicht völkisch und fremdenfeindlich ist, relativiert der Verein durch solche überzogenen Behauptungen die tatsächlichen Fälle von Fremdenfeindlichkeit, die wir als AfD klar verurteilen und denen wir uns entgegen stellen müssen.“, sagt Pierre Lamely (AfD-Kreisvorsitzender).

Da im Rahmen des Termins über die Kosten des Verfahrens keine Einigung erzielt werden konnte, wird das Gericht hierzu eine Kostenentscheidung fällen.

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