Liebe Bürger,
bereits am vergangenen Montag beriet der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung über die seitens der Stadt Fulda nunmehr geplante Erhöhung städtischer Friedhofsgebühren.
Die derzeit gültige Gebührenordnung besteht bereits seit über 10 Jahren und wurde zwischenzeitlich nicht mehr angepasst. Die Anhebung der Gebühren ergibt sich aus der allgemeinen Preissteigerung sowie der grundsätzlichen Notwendigkeit, daß Gebührenhaushalte kostendeckend bewirtschaftet werden müssen. Insofern ist eine Erhöhung nach über 10 Jahren Stagnation zunächst nicht grundsätzlich zu beanstanden. Es gibt aber auch hier wieder einen Haken:
Gebührenordnungen müssen gemäß § 9 Absatz 1 BGebG kostendeckend ausgestaltet sein. Keinesfalls darf ein darüber hinaus gehender Gewinn seitens der Stadt erwirtschaftet werden. Die neuen Gebühren wurden zwar von einem Wirtschaftsprüfer im Auftrag der Stadt Fulda rechnerisch kalkuliert, insgesamt bleibt der Vorgang aber für die Stadtverordneten eine Black Box, denn am Ende wurde nur ein passendes Ergebnis auf Treu und Glauben präsentiert. Wie dieses jedoch genau zustande gekommen ist, bleibt im Dunkeln.
Zudem konnte die Stadt Fulda den Zeitpunkt der Erhöhung nicht unpassender wählen. Gerade jetzt, wo die Preise für nahezu alle Lebensbereiche massiv durch die Decke gehen – da dank ideologisch befeuerter Energiewende, CO2-Steuer, Green-Deal und all den anderen links-grünen Wolkenkuckucksheimen – unser Land in den freien Fall übergeht, sind zusätzliche Preiserhöhungen den Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Was über 10 Jahre lang offenbar keine Priorität für die Stadt Fulda besaß, sollte nicht ausgerechnet jetzt in schwierigsten Zeiten auf die Agenda gesetzt werden.
Viele Bürger sind zudem noch immer von den wirtschaftlich äußerst unheilvollen Auswirkungen der Corona-Zwangsmaßnamen-Krise betroffen und haben schlicht nicht mehr das Geld, um weitere Preissteigerungen überstehen zu können.
Aus diesem Grund hatte die AfD-Fraktion während der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss angeregt, wenigstens das Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung um 12 – 18 Monate zu verschieben, um so den Bürgern Zeit zu geben, in finanzieller Hinsicht wieder etwas Land unter die Füße zu bekommen.
Unser Vorschlag wurde jedoch sowohl von Seiten der Stadt Fulda als auch von allen anderen politischen Fraktionen schlichtweg ignoriert, so als gäbe es ihn gar nicht. Damit erhöht sich – um nur ein Beispiel zu nennen – z.B. die 40-jährige Nutzung an einer Urnenrasenwahlgrabstätte mit Steinpflicht einschließlich Pflege von derzeit 695,00 € auf zukünftig 1.600,00 €. Diese Erhöhungen ausgerechnet jetzt durchzudrücken, anstatt sie um wenigstens 12-18 Monate aufzuschieben, zeugt von einer veritablen politischen Kaltschnäuzigkeit, derer es dringend einer Alternative bedarf.
Ihre AfD /Bündnis-C Stadtfraktion Fulda