Fulda/Kassel (05.02.2021) Vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof haben drei Friseurbetriebe aus Fulda, sowie ein Betrieb aus Seeheim-Jugenheim gegen die Betriebsschließungen geklagt.[1] In einem „Pilotverfahren“ hat das Gericht nun eine erste Entscheidung getroffen: Die Betriebe bleiben geschlossen.
„Ich habe die Auszüge aus der Urteilsbegründung gelesen und sie scheinen mir wie ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen. Wir werden uns nach den Kommunalwahlen mit aller Kraft für die betroffenen Betriebe einsetzen und ein kommunales Unterstützungsprogramm zum #NeuanfangFD fordern. “ sagt Pierre Lamely, Kreisgeschäftsführer der AfD.
In der Urteilsbegründung heisst es unter anderem:“ Der mit der Regelung verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes) sei weiterhin gerechtfertigt. … Es stehe außer Zweifel, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit wechselnden Personen bei längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko hervorriefen. Die Betriebsschließung sei zeitlich befristet und werde fortdauernd auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Zur Abmilderung deren Folgen könne der Antragsteller Wirtschaftshilfen beantragen.“[2]
„Gerade weil die Wirtschaftshilfen ausbleiben, wissen Betriebe weder ein noch aus, nicht nur im Friseurhandwerk. Es werden Unterschriften gesammelt, „Licht an!“ Aktionen erfolgreich veranstaltet, virale Videos auf Facebook von verzweifelten Friseuren geteilt, die Administration bleibt unbeeindruckt. Der Staat könnte an so vielen Stellen härter durchgreifen wie bei Clankriminalität, Menschenhandel, Asylmissbrauch. Aber gerade bei den Bürgern, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, sich mit anständiger Arbeit etwas im Leben aufgebaut haben und eine wichtige Stütze unserer Wirtschaft aber auch unserer Gesellschaft sind, da zeigt dieser Staat wie stark er sein kann. Diese Interessenabwägung sollte man sich beim Weg an die Wahlurne dringend in Erinnerung behalten. Wenn alle Aktionsmaßnahmen nicht fruchten, so bleibt in einer Demokratie immer die Abrechnung auf dem Stimmzettel.“ so Lamely abschließend.
Quellen:
[1] https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2021/februar/friseure-wollen-wieder-oeffnen-klage-beim-verwaltungsgerichtshof.html
[2] https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2021/februar/friseure-duerfen-nicht-oeffnen-eilantrag-abgelehnt.html