Liebe Bürger,
Artikel 21, Absatz 1 Grundgesetz sagt Folgendes über das Parteienprinzip in Deutschland:
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
Auch deswegen sind Politische Parteien in Deutschland mit einer erhöhten Schutz- und Bestandsgarantie ausgestattet. Die Grundlage hierfür stellt das Parteienprivileg dar, das sie wegen ihrer besonderen Bedeutung für das politische System der Bundesrepublik Deutschland genießen.
Alles sehr theoretisch, ich weiß. Dann werden wir doch mal konkret:
Demokratie braucht Vielfalt. Demokratie braucht den respektvollen Diskurs – und der wiederum lebt von einer Vielzahl von unterschiedlichen Meinungen und Ansichten.
Demnach ist es auch richtig und wichtig, dass das Parteiensystem eines Staates, die gesamte Bandbreite der öffentlichen Meinung abbildet.
Im Grundgesetz steht, dass die Gründung einer Partei „frei“ sei. Nichtsdestotrotz unterliegt sie natürlich einer nicht geringen Anzahl von Vorschriften und Auflagen. Um so schwieriger ist es, eine Partei verbieten zu lassen. Hier muss das Bundesverfassungsgericht aktiv werden, und es muss nachgewiesen werden, dass eine Partei nicht nur unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt, sondern dass sie aktiv an deren Abschaffung arbeitet.
Nun braucht es aber nicht immer gleich das Verbot einer Partei, um diese bei den Wählern zu diskreditieren.
Wir alle können seit geraumer Zeit das geschmacklose Vorgehen des Bundes- und der Landesämter für Verfassungsschutz bezüglich der AfD beobachten – findet es doch auffällig öffentlichkeitswirksam und unter Zuhilfenahme von Spezifikationen statt, die einem Zivilisten bis dato unbekannt gewesen sein dürften, weil sie für den reinen internen Gebrauch bestimmt waren. So konnte jeder Interessierte vor zwei Jahren erfahren, dass man die AfD für einen „Prüffall“ halte, was auch immer das sein sollte.
Ein Gericht kippte diese Betitelung später.
Aber das interessiert die meisten Leser natürlich nicht mehr. Getreu dem Motto: „Wenn man nur lange genug mit Dreck wirft, bleibt schon irgendwann etwas hängen.“
Auch die medienwirksamen Meldungen im Wochentakt, welcher Landesverband nun welchen Stempel aufgedrückt bekommt, welcher Schritt wann als nächstes folgen wird, und welche Möglichkeiten der Verfassungsschutz dann hätte, um die AfD zu bespitzeln – all das zeigt deutlich, wie man im Deutschland von 2021 gegen DIE Vielfalt vorgehen will, die den Alteingesessenen nicht passt, weil sie deren Macht in Gefahr bringt.
Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen:
Die Deutsche Demokratie braucht ein Parteienspektrum, das sowohl Links als auch Rechts abdeckt. Unser Grundgesetz gibt hier einen verlässlichen Rahmen vor, der es ermöglicht, entspannt mit Meinungen umzugehen, die nicht zwangsläufig der eigenen entsprechen. Das muss eine Demokratie aushalten. Und gerade die Deutsche sollte damit keine Probleme haben.
Gerade vor dem Hintergrund der Gleichschaltung der Altparteien ist eine Partei wichtig, die sich rechts ansiedelt. Das stellt in keinem unserer europäischen Nachbarländer ein Problem dar. Warum in Deutschland?
Fakt ist: Unter dem Deckmantel der Demokratie wird dieselbe ad absurdum geführt. Ein demokratisches Werkzeug, nämlich der Verfassungsschutz, wird dazu benutzt, einen wichtigen Pfeiler der Demokratie, nämlich die Parteienvielfalt zu zerstören.
Hier bleibt die AfD standhaft und wird alles tun, um diesen Aspekt der Demokratie in Deutschland zu schützen. Indem wir die AfD schützen, schützen wir die Deutsche Demokratie.