Keine Betretungsverbote für ungeimpftes Personal!

Keine Betretungsverbote für ungeimpftes Personal!

16. März 2022

Liebe Mitbürger,

unter uns gibt es Berufsgruppen, welche seit nunmehr über 2 Jahren Herausragendes geleistet haben. Die Rede ist von den Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich. Nun aber droht durch die kommende einrichtungsbezogene Impfpflicht einem markanten Anteil dieser Menschen – nämlich jenen, die einer Impfpflicht kritisch gegenüberstehen – der angeordnete Jobverlust und somit genau das Gegenteil von Wertschätzung für ihre bisherigen Leistungen.

Im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen Bundestag und Bundesrat mehrheitlich, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 15.3.2022 einen Impfnachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, muss der Arbeitgeber das zuständige Gesundheitsamt darüber informieren. Dazu soll sogar vom Land Hessen ein entsprechendes Meldeportal zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass eine einmalige Impfung nicht ausreichend ist und Folgeimpfungen in Zukunft erforderlich sein werden, um seinen Arbeitsplatz behalten zu können.

Durch diese Androhung der Regierung wird somit schon seit Monaten ein erheblicher Druck auf die bereits stark belasteten Menschen ausgeübt. Dieser Druck führt nicht selten dazu, dass sich die Betroffenen nicht aus Überzeugung von Qualität oder Notwendigkeit der Impfstoffe impfen lassen, sondern damit sie ihren Arbeitsplatz in Zeiten wirtschaftlicher Not behalten können. Eine sehr übergriffige und höchst unethische Vorgehensweise der Regierung, wie wir von der AfD-Kreistagsfraktion finden.

Aus Sicht der AfD-Kreistagsfraktion ist sowohl eine einrichtungsbezogene als auch eine allgemeine Impfpflicht völlig unverhältnismäßig und stellt zudem einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar. Gerade jetzt, wo mit Omikron eine Virusvariante mit schwachem Verlauf primär präsent ist und die warme Jahreszeit beginnt, ist eine Impfpflicht mehr denn je abzulehnen, bietet die momentane Situation doch eine gangbare Exit-Strategie und somit die Chance, die ausgerufene Pandemie zu beenden.

Aus diesem Grund wurde in Österreich die bereits beschlossene Impfpflicht jetzt sogar vorerst wieder zurückgezogen. Deutschland ist aktuell das einzige Land, welches eine Impfpflicht noch immer in Betracht zieht. In Deutschland kommt es wohl auch deshalb immer mehr zu Kritik. Auch eine ablehnende Haltung zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, beispielsweise prominent aus Sachen oder Bayern, wird immer stärker spürbar.

Es mehren sich schon seit längerem die Erkenntnisse, dass auch geimpfte Menschen keinen Schutz gegenüber anderen Menschen bieten können und der Impfschutz nach Abwägung des Risikos und der Nebenwirkungen maximal auf die geimpfte Person selbst eine zeitweise Schutzwirkung vor einem schweren Verlauf entfalten kann. Es muss also die Entscheidung eines jeden Menschen selbst bleiben, sich impfen zu lassen oder nicht.

Wir fordern von den Verantwortlichen im Gesundheitsamt des Landkreises Fulda Verhältnismäßigkeit zu wahren, die aktuellen Erkenntnisse bezogen auf die Omikron-Variante, die Impfstoffe und deren Wirkungen nicht zu leugnen und niemanden im Gesundheits- und Pflegebereich in Zeiten einer durch die Regierung ausgerufenen Pandemie ein Betretungsverbot ihrer Arbeitsstelle anzuordnen. Diese Maßnahme würde einzig und allein dazu führen, dass die Betroffenen vorsätzlich in eine existenziell bedrohliche Notlage gebracht würden und das schon seit Jahren staatlicherseits betriebene Missmanagement im Gesundheitswesen noch weiter verschärft und so das gesamte Gesundheitssystem weiter unter Druck gesetzt werden würde.

Die AfD-Kreistagsfraktion fordert daher die Verantwortlichen im Gesundheitsamt des Landkreises Fulda dazu auf, auch nach dem 15.03.2022 keine Betretungsverbote für ungeimpftes Personal in den Heil- und Pflegeberufen zu erlassen. Die gesetzlichen Regelungen lassen ein solches Vorgehen zu, da hier den Gesundheitsämtern jeweilige Einzelfallentscheidungen grundsätzlich selbst überlassen bleiben.

Interessierte Bürger erhalten weitergehende Informationen zur Impfpflicht in den Heil- und Pflegeberufen auch in einem Leitfaden der AfD Fulda, welcher auf der Homepage abrufbar ist unter dem Link:

https://afd-fulda.de/leitfaden-impfpflicht/

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