Kosten für langjährige Flüchtlingsunterbringung nicht einseitig auf die Kommunen abwälzen

Kosten für langjährige Flüchtlingsunterbringung nicht einseitig auf die Kommunen abwälzen

In der letzten Online-Sitzung des Sozialausschuss hat Landrat Bernd Woide alle Fraktionen aufgefordert sich im Sinne des Landkreises einzusetzen. In seinem Aufruf ging es um eine immer größer werdende Anzahl von nicht abzuschiebenden, abgelehnten, Asylbewerbern. Denn nach 3 Jahren müssen diese durch den Finanzhaushalt des Landkreises vollversorgt werden. Leistungen aus Landes- oder Bundesmittel fließen nach dieser 3-Jahres-Frist laut dem Landrat nicht mehr. Die AfD Fraktion fordert daher den Landkreis dazu auf, an die übergeordneten Stellen heranzutreten, damit die Kosten nicht einseitig auf die Kommunen abgewälzt werden.

Die Landesregierung teilte in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage (Drucksache 20/6989) am 14.01.2022 mit, dass eine „Pflicht zur Einreiseverweigerung nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG besteht, weil der Ausländer aus einem sicheren Drittstaat einreist“ (1).

Sämtliche an die Bundesrepublik angrenzenden Staaten sind sichere Drittstaaten in diesem Sinne. Nach Auskunft der Landesregierung müssten somit sämtliche Personen, die auf dem Landweg nach Deutschland einreisen wollen, um Asyl zu beantragen, an der Grenze zurückgewiesen werden.

Dies werden sie aber nicht. Im Gegenteil: in den vergangenen 6 Jahren sind fast 2 Millionen auf diesem Weg eingereist, ohne dass irgendjemand sie daran gehindert hätte.

Der Landkreis Fulda hat in jedem Fall weder Schuld noch daraus abzuleitende Verantwortung, da er keinerlei grenzpolitische Aufgaben wahrnimmt.

„Mit unserem Antrag soll an die Landesregierung appelliert werden, sich im Sinne des Landkreises dafür einzusetzen, dass die aus diesem Zustrom entstandenen Kosten nach dem Verursacherprinzip zu übernehmen sind, also Kommunen durch Landes- oder der Bundesregierung entsprechend entlastet werden, die solche Einreisen aus politischen Gründen ermöglichen, obwohl die Gesetzeslage auch entsprechende Abweisungen vorsieht. Ebenso belasten all diejenigen das Asylsystem und binden wichtige Kapazitäten, die gar keinen Anspruch auf Asyl haben und ausreisepflichtig sind. Die Ausreisepflichtigen machen sich vielmehr die Not anderer Menschen in ihrer Argumentation zu Eigen und fördern damit eine Ellbogengesellschaft, in der sie für sich das Recht des Stärkeren und Dreisteren in Anspruch nehmen und damit all denen, die wirklich Schutz benötigen, dringend benötigte Kapazitäten wegnehmen.“ sagt Pierre Lamely, Kreistagsabgeordneter (AfD).

(1): http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/06989.pdf

Jetzt Newsletter abonnieren und nichts mehr verpassen!

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren wöchentlichen Kolumnen – regionale Einblicke und Entwicklungen aus dem Landkreis Fulda. Direkt in Ihren Posteingang. Für Sie, für Fulda, für ein gutes Deutschland.

 
Footer - Newsletter-Form
Mit dem Klick auf den Button "Abonnieren" bestätigen Sie, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen haben und ihr zustimmen.