Fulda (25.09.2021) Der AfD-Kreistagsfraktion liegt ein Rechtsgutachten vor, das die Besetzung der Ausschüsse im Kreistag in Zweifel zieht. Hintergrund sind Bonusmandate, die, aufgrund des gemeinsamen Wahlvorschlag von CDU und FDP, final an die FDP bei Besetzung der Ausschüsse zugefallen waren.
Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Tatsache, dass CDU und FDP keinen Koalitionsvertrag abgeschlossen haben, sondern lediglich eine von dort bezeichnete „qualifizierte Partnerschaft“ eingegangen sind. Diese dient nach Auffassung der AfD-Fraktion jedoch wohl in erster Linie der Generierung von Bonusmandanten zu Lasten anderer Fraktionen. Die Rechtsprechung bezeichnet solche Konstellationen, die nur Bonusmandante erzielen sollen, als unzulässige Zählgemeinschaften. Tatsächlich reichen CDU und FDP nämlich regelmäßig eigene Anträge ein und werben auch bei anderen Fraktionen außerhalb ihrer Vereinbarung um Zustimmung. Ein gemeinschaftliches Handeln, wie es Koalitionspartner ausüben würden, ist nicht erkennbar.
Die AfD-Fraktion wird die Situation deshalb im Ältestenrat des Kreistages weiter thematisieren.